In dem Gute zu Hintergersdorf, wo im vorigen Jahre der Raubmord gegen die Ehefrau des Besitzers Mangelsdorf begangen wurde, diente zur Zeit des Mordes Marie Auguste Herzog aus Hintergersdorf. Man fand bei ihr einen Ring, welchen Mangelsdorf als den seinigen anerkannte. Die Herzog kam in Haft, und da man die Entwendung des Ringes mit dem Morde in Verbindung brachte, blieb sie circa 5 Wochen im Gefängnis, bis sich vollkommen herausstellte, daß ein Zusammenhang zwischen dem Diebstahl und dem Morde nicht stattfinde. Die Herzog hat nach ihren Zugeständnissen bereits im Sommer 1865 den Ring aus einem unverschlossenen Secretair genommen und getragen. Wegen dieses Verbrechens wurde sie zu 6 Tage Gefängnis verurteilt, sie erhob Einspruch, weil sie schon 5 Wochen ohne ihr Verschulden im Gefängnis gesessen habe. Staatsanwalt Held hält den Einspruch für gegründet, wie er auch glaube, daß, da die Herzog bei Verübung des Diebstahls erst 14 Jahre alt gewesen sei, und vollständiger Ersatz stattgefunden habe, ursprünglich nicht auf eine Gefängnisstrafe, sondern auf einen Verweis hätte erkannt werden können. Von Seiten der zweiten Instanz wurde durch die Untersuchungshaft die Strafe als verbüßt angesehen.
Quelle: Dresdner Nachrichten, 17.10.1866