In Urkunden des 17. Jahrhunderts wird Tharandt unt dem Namen “Städtlien Granaten unterm alten Schloß Tharandt”aufgeführt. Über die Ableitung des Namens gehen die Meinungen auseinander. Jedenfalls hat Tharandt seinenUrsprung dem Schlosse zu verdanken, an dessen Fuße und unter dessem Schutze es sich allmählich angesiedelt hat.
Die ersten Häuser waren wahrscheinlich um den Bedürfnissen der Schloßbewohner zu genügen, die Schloßmühle,das Fischhaus hinter dem Bade, das Erblehngericht. Es wird auch behauptet, daß and er Stelle der jetzigenDreiberschen Kunstmühle das erste Haus in Tharandt gestanden hat. In früheren Jahrhunderten ist dieAusdehnung der Stadt jedenfalls nur langsam vor sich gegangen und die Bewohner scheinen sich meist inärmlichen Verhältnissen befunden zu haben, bis sie zu Anfang des vorigen Jahrhunderts durch die Errichtung desMineralbades und der Akademie zu einigem Wohlstande gelangten.
Vor ca. 250 Jahren hatte die Stadt ungefähr 100 Wohnhäuser; ein stadtrechtliches Verzeichnis aus dem Jahre 1725 führt 134 Baustellen auf, worunter sich aber mehrere wüste befanden. 1784 wird die Zahl der bewohnten Häuser 126 angegeben und jetzt befinden sich in Tharandt 301 bebaute Grundstücke mit 3378 Einwohnern., im Ortsteil Großopitz 48 Häuser mit 414 Einwohnern. Im Jahre 1824 zählte man 170 Häuser und 950 Einwohner. Betreffs der städtischen Verfassung reichen die Nachrichten des städtischen Archivs bis zu Anfang des 17. Jahrhunderts. Die Jahre 1609 und 1610 bilden einen wichtigen Abschnitt. Von 1609 datiert die Erteilung der Brau- und Stadtgerechtigkeit, sowie die Erlaubnis zur Führung des Stadtsiegels. Im selben Jahr wurde auch der Stadt die Konzession zur Abhaltung zweier Jahrmärkte erteilt; 1708 auch die Erlaubnis zur Abhaltung eines dritten, des sog. Lichtmeßmarktes. Diese Märkte ware früher sehr unbedeutend, denn der Pfingstmarkt des Jahres 1725 brachte beispielsweise an Buden- und Standgeld nur 8 Tlr. 21 Rgr. 6 Pf. ein.
1610 wurde eine Ratsordnung erlassen, wonach bestimmt wurde, daß der Bürgermeister an der Spitze stehen sollen, von denen einer nach dem anderen jährlich das Regiment hatte und denen 9 Ratsfreunde, 2 Viertelsmeister und 2 Älteste zur Seite standen. Landtagsfähig war der Rat zu Tharandt schon vor der Ratsverfassung von 1831. Im selben Jahre wurde eine Fleischschau und eine Bäckertaxe eingeführt, auch die Gemeindestatuten errichtet, welche die verschiedenen Vorschriften namentlich über die Verpflichtung der Bürger, das Innungswesen, über Wege-, Fremden-, Gewerbe- und Sittenpolizei, auch wider Gotteslästerer, sowie über Bier- und Weinschenken enthielten; in den Jahren 1610 – 1615 sind auch die Statuten mehrerer Innungen bestätigt worden. Wann Tharandt eigentlich das Stadtrecht erworben hat, ist mit Bestimmtheit nicht anzugeben. Bis 1866 waren die Bürgermeister nicht juristisch befähigt.Der erste Jurist war der Advokat Ruffini, der am 4. September 1866 zum Bürgermeister gewählt wurde.
Quelle: Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse, mit Loschwitzer Anzeiger, 11.09.1924